Kita Schallschutz: Wie Nachhallzeit, Lärm und Sprachverständlichkeit zusammenhängen

 

Lange Nachhallzeiten erhöhen den Lärmpegel in Kita-Gruppenräumen und erschweren die Sprachverständlichkeit. Erfahren Sie, welche Anforderungen DIN 18041 und ASR A3.7 stellen, welche Maßnahmen Sie selbst umsetzen können und wann eine professionelle Messung und Akustikplanung sinnvoll ist.

Akustikwerke Akustikbild zur Verbesserung der Raumakustik – dekorativer Schallabsorber für Wohnraum und Büro
Björn Federspiel - Diplom Ing. (FH)
Akustikwerke GmbH
Kita Schallschutz: Wie Nachhallzeit, Lärm und Sprachverständlichkeit zusammenhängen

Wenn im Gruppenraum alle Kinder gleichzeitig spielen, sprechen und singen, entsteht schnell ein Geräuschteppich, in dem einzelne Stimmen untergehen. Viele Fachkräfte kennen das: Sie sprechen lauter, um verstanden zu werden, und am Abend sind Kopf und Stimme erschöpft. Die Ursache liegt häufig auch in der Raumakustik, nicht allein in der Zahl der Kinder. Je länger der Schall im Raum nachklingt, desto stärker überlagern sich die Sprachsignale. Gesprochenes wird dadurch schlechter verständlich. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Nachhallzeit, Lärmpegel und Sprachverständlichkeit zusammenhängen. Er erklärt, welche Anforderungen die DIN 18041 und die ASR A3.7 stellen und was Sie selbst tun können. Er sagt Ihnen auch offen, wo Eigenlösungen enden und eine fachliche Planung sinnvoll wird.

So verbessern Sie die Kita-Akustik

  • Lassen Sie die tatsächliche Nachhallzeit im Gruppenraum messen, bevor Sie Maßnahmen planen. Erst dann wissen Sie, wie viel Absorberfläche fehlt. Faustregeln liefern nur eine Größenordnung.
  • Orientieren Sie sich an den Sollwerten der DIN 18041 und der ASR A3.7. Gruppenräume (Raumgruppe A3) liegen je nach Volumen bei etwa 0,4 bis 0,55 Sekunden. Bei inklusiver Nutzung (A4) gelten strengere Werte.
  • Beginnen Sie mit Teppichen, Vorhängen und organisatorischen Maßnahmen wie Ruhephasen, kleineren Spielgruppen oder einer Lärmampel. Ergänzen Sie danach gezielt Wand- oder Deckenabsorber. Ein Teppich mindert vor allem hohe Frequenzen und Trittschall.
  • Planen Sie bei selbst gebauten Paneelen rund 20 bis 30 Prozent der Bodenfläche als Absorberfläche ein, in kahlen Räumen 30 bis 40 Prozent. Klären Sie den Brandschutz (mindestens schwer entflammbar, B1) vorab mit der zuständigen Behörde.
  • Ziehen Sie Fachleute hinzu, wenn der Raum groß, hoch oder sehr hallig ist, wenn Sie Normwerte nachweisen müssen oder wenn der Lärm trotz Eigenmaßnahmen belastend bleibt. Eine akustische Berechnung stimmt Fläche, Position und Absorbereigenschaften aufeinander ab.
  • Behandeln Sie Lärm als Thema des Arbeitsschutzes. Als Träger bewerten Sie ihn in der Gefährdungsbeurteilung und leiten lärmmindernde Maßnahmen ab. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie Aufgaben an die Leitung übertragen.
  • Prüfen Sie Fördermöglichkeiten, bevor Sie Aufträge vergeben, und fragen Sie bei Träger, Landesministerium oder Jugendamt nach. Das Kita-Qualitätsgesetz nennt Akustik nicht mehr ausdrücklich, die Förderung hängt deshalb vom jeweiligen Bundesland ab.

Schallschutz Kindergarten selber machen: Was ist möglich und wo liegen die Grenzen?

Mit überschaubarem Aufwand lässt sich im Kita-Alltag schon einiges erreichen. Dazu zählen Teppiche und Textilien, selbst gebaute Absorberpaneele sowie organisatorische Maßnahmen wie Ruhephasen oder eine Lärmampel. Solche Schritte entspannen die Lage spürbar, vor allem in kleineren Räumen mit moderatem Problem. Eigenlösungen stoßen an Grenzen, wenn Sie Normwerte nachweisen müssen, wenn Räume groß, hoch oder sehr hallig sind oder wenn für die Materialien Brandschutzanforderungen gelten. Eine Eigenlösung ersetzt außerdem keine Messung: Ohne die tatsächliche Nachhallzeit bleibt unklar, wie viel Absorberfläche fehlt. Die folgenden Abschnitte helfen Ihnen, beide Punkte einzuordnen.

Warum lange Nachhallzeiten im Kindergarten zum Problem werden

Die Nachhallzeit gibt an, wie lange ein Geräusch im Raum nachklingt, nachdem die Schallquelle verstummt ist. In Kita-Gruppenräumen ist sie ein zentraler Kennwert, denn dort wird ständig gesprochen. Kinder im Spracherwerb sind darauf angewiesen, Wörter klar und vollständig zu hören. Klingen Silben und Laute lange nach, verschmelzen sie mit den folgenden, und die Sprache wird undeutlich. Die Kinder werden unruhiger und lauter, der Pegel steigt weiter. So erklärt sich, warum Lärm in Kitas so hartnäckig ist. Oft liegt es am Raum und weniger am Verhalten der Kinder.

Typische Ursachen für hohen Lärmpegel im Gruppenraum

  • Harte, schallreflektierende Oberflächen wie Beton- oder Putzdecken, glatte Wände, Linoleum, Fliesen und große Glasflächen
  • Wenig schallabsorbierende Flächen an Decke und Wand, obwohl der Boden vielleicht belegt ist
  • Viele Kinder und Erwachsene auf engem Raum, die gleichzeitig sprechen, singen und spielen
  • Spiel- und Bewegungsgeräusche durch Holzbausteine, Möbelrücken und Tobespiele
  • Offene Raumkonzepte, in denen mehrere Aktivitäten ohne akustische Trennung nebeneinander stattfinden

Folgen für Kinder und pädagogische Fachkräfte

Lärm in der Kita verursacht Stress und beeinträchtigt Kommunikation und Lernprozesse. Er gilt als einer der häufigsten Belastungsfaktoren in Kitas, und Arbeitsplatzanalysen zählen ihn zu den stärksten Stressfaktoren für pädagogische Fachkräfte. Eine optimierte Raumakustik dient daher der kindlichen Sprachentwicklung und zugleich stressarmen Arbeitsbedingungen. Wie präsent das Thema im Alltag ist, zeigt eine Untersuchung aus Magdeburg: Dort schwankte der Pegel in den Gruppenräumen zwischen 65 und 91 dB(A), mit Spitzen bis 106,5 dB(A). 95 Prozent der befragten Erzieherinnen schätzten den Lärm als hoch ein. 73 Prozent empfanden die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen als unzureichend. Einen einheitlichen gesetzlichen Grenzwert für „zu laut“ gibt es für Kita-Gruppenräume nicht. Fachquellen nennen aber Orientierungsschwellen: Nach der Lärmwirkungsforschung beginnt eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei dauerhaftem Lärm ab etwa 60 bis 65 Dezibel. Ab 85 Dezibel gilt Lärm bei längerer Einwirkung als potenziell hörschädigend.

Anforderungen an die Raumakustik: DIN 18041 und ASR A3.7

Zwei Regelwerke geben Ihnen Orientierung: die DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ und die ASR A3.7 „Lärm“. Beide legen Sollwerte für die Nachhallzeit fest. Die ASR A3.7 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und schreibt für Bildungsstätten, ausdrücklich einschließlich Kindertageseinrichtungen, eine maximal zulässige Nachhallzeit vor. Die DIN 18041 liefert zusätzlich die fachliche Grundlage für Planung und Nachweis. Weil beide Regelwerke aufeinander abgestimmt sind, können Sie sich bei der Raumakustik in der Kita an denselben Größenordnungen orientieren.

Soll-Nachhallzeiten für Gruppenräume und Bewegungsräume

Die DIN 18041 ordnet Kita-Gruppenräume der Raumgruppe A3 zu, also Unterricht und Kommunikation. Bei erhöhtem Anspruch gilt die strengere Raumgruppe A4, etwa bei inklusiver Nutzung, Spracherwerb oder Hörminderung. Die Soll-Nachhallzeit hängt vom Raumvolumen ab. Nach ASR A3.7 gilt für A3: Tsoll = (0,32 · lg V/m³ − 0,17) s. Für einen Beispielraum von 6 × 7 × 3 m ergibt das rund 0,5 Sekunden. Für die inklusive Anforderung gilt Tsoll = (0,26 · lg V/m³ − 0,14) s, für denselben Raum also rund 0,4 Sekunden. Bei 150 m³ nennt eine Fachquelle 0,53 Sekunden (A3) beziehungsweise 0,43 Sekunden (A4). Je nach Volumen liegen Gruppenräume demnach bei etwa 0,4 bis 0,55 Sekunden. Gemessen wird in den Oktavbändern von 250 bis 2000 Hz, mit einer Toleranz von ±20 Prozent. Für Turn- und Sporthallen gilt die Raumgruppe A5 mit T = 0,75 · lg(V) − 1,0 s für Volumina von 200 bis 10.000 m³. Als Sollwert-Obergrenze gelten 2 Sekunden. Bewegungsräume in Kitas führt die Norm als Beispiel der Raumgruppe B5. Dort gilt statt einer festen Nachhallzeit ein Mindestverhältnis von Absorptionsfläche zu Raumvolumen von A/V ≥ 0,30 1/m.

Wer trägt die Verantwortung für den Lärmschutz in der Kita?

Lärm in der Kita ist Arbeitsschutz. Der Träger ist Arbeitgeber und muss Lärm in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bewerten. Er ist für die Prävention verantwortlich (§ 21 SGB VII). Aufgaben kann der Träger schriftlich an die Leitung übertragen, die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm. Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Träger, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Eine hohe Lärmbelastung zählt dabei ausdrücklich zu den anerkannten Belastungen. Aus der Beurteilung sind unter anderem lärmmindernde Maßnahmen abzuleiten. Persönlicher Gehörschutz für Erzieher, etwa Ohrstöpsel, kann in einzelnen Situationen ergänzen, ersetzt aber keine Maßnahmen am Raum. Fragen zur Kostenübernahme klären Sie am besten mit Ihrem Träger. Für die bauliche Seite sind die DGUV Vorschrift 82 und die DGUV Regel 102-602 maßgeblich. Die DGUV Vorschrift 82 fordert für Bildungseinrichtungen im Elementarbereich bau- und raumakustische Maßnahmen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und enthält keine Lärmschutzvorgaben. Wirksame Lärmminderung erfordert eine Kombination aus bau- und raumakustischen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen.

Selbst umsetzen: Wirksame Maßnahmen für den Kita-Alltag

Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor: zuerst einfache textile Maßnahmen, dann gezielt platzierte Absorber an Wand oder Decke und parallel organisatorische Maßnahmen. Sehen Sie diese Schritte als Gesamtkonzept. Einzelne Maßnahmen verbessern die Situation, lösen das Problem aber selten allein. Besonders in Räumen mit vielen harten Flächen braucht es mehrere Bausteine, die zusammenwirken.

Teppiche und Textilien: Sinnvoller erster Baustein

Teppiche, Vorhänge, Polster und Kissen sind ein guter Einstieg. Ein Teppich leistet einen ordentlichen Beitrag, vor allem gegen Trittschall und hohe Frequenzen. Er deckt aber nur den Boden ab und erreicht tiefe Frequenzen kaum. In einem sehr halligen Raum mit vielen harten Flächen reicht er deshalb allein nicht aus. Zusätzliche Absorber an Wand oder Decke ergänzen ihn dann sinnvoll. Ein Teppich nimmt dem Raum die Schärfe, das Dröhnen bleibt, und eine Akustikplanung ersetzt er nicht. Bei Luftschall, also bei Stimmen und Musik, ist seine Wirkung begrenzter. Hier sind oft zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Akustikpaneele selber bauen: Absorberfläche, Material und Kosten

Entscheidend ist zunächst die Absorberfläche. Für normale Wohn- und Arbeitsräume liegt der Bedarf bei rund 20 bis 30 Prozent der Bodenfläche. Bei kahlen Räumen mit Fliesen oder Laminat, glatten Wänden und großen Fensterflächen sollten Sie mit 30 bis 40 Prozent rechnen. Für einen Gruppenraum mit 50 m² sind das etwa 10 bis 15 m² Absorberfläche, bei sehr halligen, hart ausgestatteten Räumen auch mehr. Als zweite Faustregel werden 20 bis 30 Prozent der Wandfläche genannt. Mehr als 50 Prozent können den Raum akustisch leblos machen. Zur Umrechnung: Ein Paneel mit 60 × 60 cm deckt 0,36 m² ab, eines mit 60 × 120 cm 0,72 m². Beim Material lohnt sich ein genauer Blick auf den absorbierenden Kern. Naturholzfaser-Dämmung ist ein bewährter, nachwachsender und gut recycelbarer Rohstoff. Verwenden Sie lösungsmittelfreie Klebstoffe und achten Sie auf eine saubere, stabile Befestigung. Zu den Kosten lässt sich seriös keine Pauschalaussage treffen, denn sie hängen von Material, Konstruktion und Raum ab. Auch die Faustregeln liefern nur eine Größenordnung. Wie viel Fläche Ihr Raum tatsächlich braucht, zeigt erst eine Messung der Nachhallzeit.

Detailaufnahme Akustiklösung von Akustikwerke für optimale Raumakustik für professionelle Raumakustik-Lösungen

Brandschutz bei selbst gebauten Schallabsorbern

Beim Selbstbau wird der Brandschutz in Kitas häufig unterschätzt. In öffentlich oder gewerblich genutzten Räumen müssen die eingesetzten Baustoffe in der Regel mindestens schwer entflammbar sein. Das entspricht der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 beziehungsweise den gleichwertig anerkannten Euroklassen nach DIN EN 13501-1. Normaler, unbehandelter Schaumstoff ist brennbar und für diesen Zweck ungeeignet. Beachten Sie außerdem: Die Einstufung gilt oft für das geprüfte Produkt im eingebauten Zustand, einschließlich der vorgesehenen Befestigung, und nicht für das Material allein. Selbstklebende Varianten sind daher nicht automatisch schwer entflammbar. Hersteller raten, die erforderliche Brandschutzklasse vorab mit der zuständigen Behörde zu klären. Tun Sie das auch bei einem Eigenbau, bevor Sie Material beschaffen.

Organisatorische Maßnahmen und Lärmampel

Auch ohne Umbau lässt sich der Lärm im Alltag beeinflussen. Hilfreich sind feste Ruhephasen, kleinere Spielgruppen, getrennte Bereiche für laute und leise Aktivitäten sowie ein bewusster Umgang mit lauten Spielmaterialien. Organisatorische und pädagogische Maßnahmen sind ausdrücklich ein Teil wirksamer Lärmminderung. Eine Lärmampel kann als Lernhilfe dienen. Bei zu hohen Pegeln schaltet sie erst auf Gelb, dann auf Rot und zeigt den Kindern deutlich, dass es zu laut ist. Sie ist allerdings kein geeichtes Messgerät, und die Schwelle ist einstellbar. Bei einem Gerät lässt sich die Lärmintensität etwa in vier Stufen einstellen, von 40 bis 50 dB in Stufe 1 bis über 80 dB in Stufe 4. Eine Lärmampel hilft also, Lärmsituationen zu erkennen, ersetzt aber weder eine Messung noch bauliche Maßnahmen.

Wann Eigenlösungen nicht ausreichen

  • Der Raum ist groß oder hoch, oder es gibt viele harte Flächen, sodass auch mehrere Paneele die Nachhallzeit nicht spürbar senken.
  • Sie müssen die Einhaltung der Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041 oder ASR A3.7 nachweisen, etwa im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
  • Kinder mit erhöhtem Anspruch an die Sprachverständlichkeit nutzen den Raum, sodass die strengere Raumgruppe A4 gilt.
  • Es bestehen Brandschutzanforderungen, die sich für Material, Befestigung und Gesamtsystem nicht eindeutig belegen lassen.
  • Trotz Teppichen, Textilien und organisatorischen Maßnahmen bleibt der Lärmpegel für Kinder und Fachkräfte belastend.
  • Sie möchten Bewegungsräume, Flure oder Mehrzweckbereiche gestalten, in denen Flatterechos oder eine ungünstige Raumgeometrie eine Rolle spielen.

Professionelle Messung und Akustikplanung als nächster Schritt

Der verlässlichste nächste Schritt ist eine Messung der tatsächlichen Nachhallzeit im besetzten oder möblierten Raum. Darauf folgt eine akustische Berechnung. Sie zeigt, wie viel Absorberfläche an welcher Stelle nötig ist, damit die Sollwerte erreicht werden. Aus Messung und Berechnung entsteht eine fachgerechte Dimensionierung, die Fläche, Position und Absorbereigenschaften aufeinander abstimmt. Faustregeln sind dann nicht mehr nötig. Eine professionelle Akustikmessung schafft hierfür die objektive Grundlage. Akustikwerke begleitet Kitas und Träger von der Messung über die persönliche Beratung und individuelle Planung bis zur Montage. Die Absorber werden in der eigenen Manufaktur in Köln gefertigt und fügen sich in die Raumarchitektur ein. So erhalten Sie eine Lösung, die akustisch wirkt und zum Charakter Ihrer Einrichtung passt.

Akustikwerke Dodekaeder Mikrofon für Messung

Geeignete Schallabsorber und Absorberklassen für Kitas

Die DIN 18041 schreibt keine Absorberklasse direkt vor. Nachgewiesen wird über die frequenzabhängigen Absorptionsgrade je Oktavband. Die Absorberklassen reichen von A (hochabsorbierend, αw 0,90 bis 1,00) über B (gut absorbierend, αw 0,80 bis 0,85) bis E. Nach der Darstellung einer Fachquelle genügt für Kita-Gruppenräume typischerweise Absorberklasse A oder B. Ein Bestandsraum mit Betondecke, Linoleum und Glasflächen braucht demnach in der Regel eine Deckenabsorption über 60 bis 80 Prozent der Deckenfläche. Wandabsorber gegen Flatterechos ergänzen sie. Dieser Wert stützt sich allerdings nur auf eine Quelle und ersetzt keine raumbezogene Berechnung. Akustikwerke setzt für Schallabsorber der Absorberklasse A hochwirksame Dämmstoffe ein. Als absorbierender Kern dient Naturholzfaser-Dämmung, ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff. Auf lösungsmittelhaltige Klebstoffe wird bewusst verzichtet, denn kleine Kinder nutzen diese Innenräume täglich. Welche brandschutztechnischen Eigenschaften für ein konkretes Produkt gelten, klärt Akustikwerke projektbezogen und nachweisbar.

Für größere zusammenhängende Deckenflächen können Deckensegel eingesetzt werden. Wandseitige Absorptionsflächen lassen sich je nach Raumgestaltung beispielsweise als Akustikbilder integrieren.

Fördermöglichkeiten für Schallschutz in Kitas prüfen

Das Kita-Qualitätsgesetz nennt Akustikmaßnahmen nicht als eigenen, ausdrücklich benannten Fördertatbestand. Die Länder entscheiden in individuellen Verträgen mit dem Bund über die konkreten Maßnahmen. Ein möglicher Anknüpfungspunkt war das Handlungsfeld „Kindgerechte Räume“, unter das sich laut Anbieterangaben auch Raumakustik fassen ließ. Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes zum 1. Januar 2025 ist dieses Handlungsfeld jedoch nicht mehr Teil des Gesetzes. Entsprechende Maßnahmen konnten nur noch während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 mit Bundesmitteln umgesetzt werden. Die sieben vorrangigen Handlungsfelder des neuen Gesetzes enthalten weder Akustik noch Raumgestaltung. Ob Akustikinvestitionen gefördert werden, hängt daher vom jeweiligen Bundesland und seiner Maßnahmenplanung ab. Begegnen Sie Werbeaussagen, Schallschutz sei weiterhin über das Kita-Qualitätsgesetz förderfähig, mit Skepsis. Fragen Sie am besten bei Ihrem Träger, dem zuständigen Landesministerium oder dem Jugendamt nach aktuellen Programmen, und zwar bevor Sie Aufträge vergeben.

Fazit: So gehen Sie beim Kita-Schallschutz Schritt für Schritt vor

Lange Nachhallzeiten machen Kita-Räume lauter und erschweren die Sprachverständlichkeit, mit spürbaren Folgen für Kinder und Fachkräfte. Das lässt sich verbessern, und Sie müssen den Weg nicht allein gehen. Bewährt hat sich diese Reihenfolge: Beginnen Sie mit Teppichen, Textilien und organisatorischen Maßnahmen wie Ruhephasen oder einer Lärmampel. Prüfen Sie dann, ob selbst gebaute Absorber sinnvoll sind, und klären Sie den Brandschutz vorab mit der zuständigen Behörde. Reichen diese Schritte nicht aus, lassen Sie die Nachhallzeit messen und die Raumakustik nach DIN 18041 planen. Erkundigen Sie sich parallel bei Träger und Land nach möglichen Fördermitteln. Wenn Sie Ihren Gruppenraum akustisch fachgerecht auslegen möchten, unterstützt Akustikwerke Sie gern: mit Messung, Berechnung und persönlicher Beratung, mit maßgeschneiderten Absorbern aus eigener Manufaktur und mit einer Montage, die sich in Ihre Räume einfügt. Einen Überblick über Beratung, Planung und Umsetzung finden Sie unter unseren Leistungen. Beispiele bereits realisierter Akustiklösungen zeigen unsere Referenzprojekte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Projekt. Zusammenfassung: Lange Nachhallzeiten verschlechtern in Kitas die Sprachverständlichkeit und erhöhen den Lärmpegel. Teppiche und organisatorische Maßnahmen helfen im Kleinen. Bei Normnachweis, großen Räumen und Brandschutzfragen braucht es Messung und Akustikplanung nach DIN 18041.

Häufig gestellte Fragen

Welche Nachhallzeit sollte laut DIN 18041 und ASR A3.7 in einem Kita-Gruppenraum erreicht werden?

Die DIN 18041 ordnet Kita-Gruppenräume der Raumgruppe A3 (Unterricht und Kommunikation) zu. Nach ASR A3.7 gilt dafür Tsoll = (0,32 · lg V/m³ − 0,17) s. Für einen Beispielraum von 6 × 7 × 3 m ergibt das rund 0,5 Sekunden. Bei erhöhtem Anspruch, etwa bei inklusiver Nutzung, Spracherwerb oder Hörminderung, gilt die strengere Raumgruppe A4 mit Tsoll = (0,26 · lg V/m³ − 0,14) s, für denselben Raum also rund 0,4 Sekunden. Je nach Volumen liegen Gruppenräume demnach bei etwa 0,4 bis 0,55 Sekunden. Gemessen wird in den Oktavbändern von 250 bis 2000 Hz, mit einer Toleranz von ±20 Prozent.

Gibt es einen gesetzlichen Grenzwert dafür, wann es in einem Kita-Gruppenraum zu laut ist?

Nein, einen einheitlichen gesetzlichen Grenzwert für „zu laut“ gibt es für Kita-Gruppenräume nicht. Die ASR A3.7 schreibt für Bildungsstätten, ausdrücklich einschließlich Kindertageseinrichtungen, jedoch eine maximal zulässige Nachhallzeit vor.

Ab wie vielen Dezibel kann Lärm in der Kita die Gesundheit beeinträchtigen oder das Gehör schädigen?

Bei dauerhaftem Lärm beginnt eine gesundheitliche Beeinträchtigung ab etwa 60 bis 65 Dezibel. Ab 85 Dezibel gilt Lärm bei längerer Einwirkung als potenziell hörschädigend. Zum Vergleich: In einer Untersuchung aus Magdeburg schwankte der Pegel in den Gruppenräumen zwischen 65 und 91 dB(A), mit Spitzen bis 106,5 dB(A).

Wer ist als Träger für den Lärmschutz in der Kita verantwortlich und welche Vorschriften sind dafür maßgeblich?

Der Träger ist für die Prävention verantwortlich (§ 21 SGB VII). Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet ihn, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen; Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Für die bauliche Seite sind die DGUV Vorschrift 82 und die DGUV Regel 102-602 maßgeblich. Die DGUV Vorschrift 82 fordert für Bildungseinrichtungen im Elementarbereich bau- und raumakustische Maßnahmen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt dagegen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und enthält keine Lärmschutzvorgaben.

Wie viel Absorberfläche benötige ich für einen Gruppenraum mit 50 m², wenn ich Akustikpaneele selbst bauen möchte?

Für einen Gruppenraum mit 50 m² sind das etwa 10 bis 15 m² Absorberfläche. Als Faustregel gelten bei normalen Räumen 20 bis 30 Prozent der Bodenfläche. Bei kahlen Räumen mit Fliesen oder Laminat, glatten Wänden und großen Fensterflächen sollten Sie mit 30 bis 40 Prozent rechnen. Als zweite Faustregel werden 20 bis 30 Prozent der Wandfläche genannt. Mehr als 50 Prozent können den Raum akustisch leblos machen. Zur Orientierung: Ein Paneel mit 60 × 60 cm deckt 0,36 m² ab, eines mit 60 × 120 cm 0,72 m².

Welche Brandschutzanforderungen müssen selbst gebaute Schallabsorber in der Kita erfüllen?

Selbst gebaute Schallabsorber müssen mindestens schwer entflammbar sein. Das entspricht der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 beziehungsweise den gleichwertig anerkannten Euroklassen nach DIN EN 13501-1. Normaler, unbehandelter Schaumstoff ist brennbar und für diesen Zweck ungeeignet. Auch selbstklebende Varianten sind nicht automatisch schwer entflammbar.

Welche Absorberklasse ist für Kita-Gruppenräume geeignet?

Die DIN 18041 schreibt keine Absorberklasse direkt vor. Für Kita-Gruppenräume genügt typischerweise Absorberklasse A (hochabsorbierend, αw 0,90 bis 1,00) oder B (gut absorbierend, αw 0,80 bis 0,85). Ein Bestandsraum mit Betondecke, Linoleum und Glasflächen braucht demnach in der Regel eine Deckenabsorption über 60 bis 80 Prozent der Deckenfläche. Dieser Wert stützt sich allerdings nur auf eine Quelle.

Wie hilfreich ist eine Lärmampel und kann ich mich auf ihre Messwerte verlassen?

Eine Lärmampel macht den Pegel sichtbar: Bei zu hohen Werten schaltet sie erst auf Gelb, dann auf Rot. Bei einem Gerät lässt sich die Lärmintensität etwa in vier Stufen einstellen, von 40 bis 50 dB in Stufe 1 bis über 80 dB in Stufe 4. Sie ist allerdings kein geeichtes Messgerät, und die Schwelle ist einstellbar. Auf exakte Messwerte sollten Sie sich daher nicht verlassen.

In welchen Fällen reichen Eigenlösungen nicht aus und wann sollte ich eine professionelle Akustikplanung beauftragen?

Eigenlösungen reichen nicht aus, wenn Sie Bewegungsräume, Flure oder Mehrzweckbereiche gestalten möchten, in denen Flatterechos oder eine ungünstige Raumgeometrie eine Rolle spielen. In solchen Fällen ist eine professionelle Messung und Akustikplanung der nächste Schritt. Akustikwerke begleitet Kitas und Träger von der Messung über die persönliche Beratung und individuelle Planung bis zur Montage. Die Absorber werden in der eigenen Manufaktur in Köln gefertigt.

Gibt es aktuell Fördermöglichkeiten für Schallschutz in Kitas, nachdem das Kita-Qualitätsgesetz Akustik nicht mehr nennt?

Das Kita-Qualitätsgesetz nennt Akustik nicht mehr ausdrücklich, die Förderung hängt deshalb vom jeweiligen Bundesland ab. Das frühere Handlungsfeld „Kindgerechte Räume“ ist seit der Weiterentwicklung des Gesetzes zum 1. Januar 2025 nicht mehr Teil des Gesetzes; es gab eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025. Die sieben vorrangigen Handlungsfelder des neuen Gesetzes enthalten weder Akustik noch Raumgestaltung. Fragen Sie am besten bei Ihrem Träger, dem zuständigen Landesministerium oder dem Jugendamt nach aktuellen Programmen.

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Björn Federspiel Geschäftsführer