Wer ein Klassenzimmer plant oder saniert, stößt früher oder später auf die DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“. Sie legt fest, wie ein Raum akustisch beschaffen sein muss, damit Sprache gut verstanden wird. Für typische Klassenräume bis etwa 250 m³ nennt sie Nachhallzeiten von 0,5 bis 0,6 Sekunden.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Anforderungen gelten und wie Sie den Sollwert für Ihren Raum berechnen. Außerdem erfahren Sie, wann sich eine Sanierung lohnt. Er richtet sich an Schulträger, Schulleitungen, Lehrkräfte und Fachplaner, vom Einstieg bis zur Vertiefung. Einen grundlegenden Überblick über die physikalischen Zusammenhänge finden Sie in unserem Bereich Raumakustik.
Nachhallzeit nach DIN 18041 im Klassenzimmer sicher planen
- Nehmen Sie die DIN 18041 als verbindliche Planungsgrundlage. Baurechtlich eingeführt ist sie zwar nicht, sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik und wirkt über die ASR A3.7 mittelbar im Arbeitsschutz.
- Ordnen Sie Ihr Klassenzimmer zuerst richtig ein: Regulärer Unterricht fällt unter die Nutzungsart A3 (0,5 bis 0,6 s). Bei Inklusion, Hörbeeinträchtigung oder Zweitspracherwerb gilt die strengere Nutzungsart A4, die bis 500 m³ Raumvolumen begrenzt ist.
- Berechnen Sie die Soll-Nachhallzeit für A3 mit Tsoll = 0,32 · lg(V) − 0,17. Für einen Raum mit 200 m³ ergibt das 0,57 s, für A4 sind es 0,46 s.
- Prüfen Sie alle Oktavbänder von 250 bis 2.000 Hz gegen das Toleranzband von ±20 Prozent. Ein passender Mittelwert genügt für den Nachweis nicht.
- Lassen Sie eine Nachhallzeit-Messung nach DIN EN ISO 3382-2 durchführen, wenn Sie den Ist-Zustand belegen wollen. Unbehandelte Klassenräume erreichen oft 1,0 bis 1,5 s und liegen damit deutlich über dem Sollwert.
- Setzen Sie bei einer Sanierung zuerst auf Deckenabsorber der Absorberklasse A. Ergänzen Sie Wandabsorber, wenn die Deckenfläche eingeschränkt ist oder strenge A4-Werte gelten.
- Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Akustikwerke, wenn Sie unsicher sind, welcher Sollwert gilt oder ob Ihre Schule eine Nachhallzeit-Messung braucht.
Schallschutz in Schulen: Raumakustik nach DIN 18041 und Bauakustik nach DIN 4109
Im Schulbau begegnen Ihnen zwei Normen, die oft verwechselt werden, obwohl sie verschiedene Fragen beantworten. Die DIN 18041 betrifft ausschließlich die Akustik im Raum selbst, also Nachhall und Sprachverständlichkeit. Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ (in der Fassung DIN 4109-1:2018-01) regelt den baulichen Schallschutz zwischen Räumen. Sie schützt vor Schall, der aus angrenzenden Bereichen herüberdringt.
Unterrichtsräume zählen nach DIN 4109-1 ausdrücklich zu den schutzbedürftigen Räumen. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung in Schulen, etwa bei Klassenraumwänden und Flurwänden, stehen in Tabelle 6 der DIN 4109-1. In den meisten Bundesländern ist die DIN 4109 bauaufsichtlich eingeführt, die Planung muss sie also umsetzen.
In der Praxis brauchen Sie beides: den baulichen Mindestschallschutz nach DIN 4109 und eine gute Raumakustik nach DIN 18041. Die dichteste Wand hilft wenig, wenn der Raum stark hallt. Und der beste Absorber ersetzt keine ausreichende Schalldämmung. Beim Schallschutz in Schulen gehören beide Ebenen zusammen.

Ist die DIN 18041 im Klassenzimmer verbindlich?
Formal-rechtlich ist die DIN 18041 keine unmittelbar verbindliche Rechtsnorm. Sie ist nicht baurechtlich eingeführt und steht nicht in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/1). Anders als beim Wärmeschutz gibt es für die Raumakustik noch kein baurechtliches Regelwerk.
Ignorieren dürfen Sie die Norm trotzdem nicht. Die DIN 18041 gibt die allgemein anerkannte Regel der Technik wieder, deshalb ist eine Planung grundsätzlich danach auszurichten. Wer sie missachtet, riskiert, dass dies als Planungs- oder Baumangel gewertet wird.
Mittelbar wirkt die Norm über das Arbeitsschutzrecht. Klassenzimmer sind Arbeitsplätze von Lehrkräften, für die die Arbeitsstättenverordnung gilt. Die Technische Regel ASR A3.7 „Lärm“ übernimmt für Bildungsstätten die Berechnungsformel der DIN 18041 und fordert deren Einhaltung. Für Kindertageseinrichtungen verlangt zusätzlich die DGUV Vorschrift 82 bau- und raumakustische Maßnahmen.
Fachautoren fassen es so zusammen: Die Anforderungen an die Raumakustik in Bildungseinrichtungen sind in Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Für Schulträger und Planer ist die DIN 18041 damit faktisch die verbindliche Planungsgrundlage.
Raumgruppe und Nutzungsart: Wo gehört das Klassenzimmer hin?
Die DIN 18041 nennt keine pauschale Zahl für alle Räume. Ihre Anforderungen an die Nachhallzeit hängen von Raumvolumen, Raumgruppe und Nutzungsart ab. Am Anfang jeder Planung steht deshalb die richtige Einordnung.
Die Norm kennt zwei Raumgruppen mit insgesamt zehn Nutzungsarten. Raumgruppe A umfasst fünf davon: A1 Musik, A2 Sprache/Vortrag, A3 Unterricht/Kommunikation, A4 Unterricht/Kommunikation inklusiv und A5 Sport. Ein reguläres Klassenzimmer gehört zur Raumgruppe A und dort zur Nutzungsart A3.
Für Klassen mit Inklusionsbedarf, Hörbeeinträchtigungen oder Zweitspracherwerb gilt die strengere Nutzungsart A4. Sie ist auf Räume bis 500 m³ begrenzt. Die Gleichungen für A3 gelten nach den ausgewerteten Quellen für Räume von etwa 30 bis 5.000 m³.
Prüfen Sie also zuerst, wie der Raum tatsächlich genutzt wird. Wird dort regulär unterrichtet, ist A3 der Maßstab. Sobald Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in der Sprachkommunikation teilnehmen, sollten Sie für Ihre Klassenräume A4 zugrunde legen.
Sollwerte der Nachhallzeit im Klassenzimmer nach DIN 18041
Für einen normalen Unterrichtsraum der Nutzungsart A3 liegt die Soll-Nachhallzeit je nach Raumvolumen zwischen 0,5 und 0,6 Sekunden. Ein Klassenraum mit 200 m³ soll nach DIN 18041 auf 0,57 Sekunden kommen. Bei 250 m³ ergibt sich ein Sollwert von etwa 0,60 Sekunden.
Zum Vergleich: Unbehandelte Klassenräume liegen typischerweise bei 1,0 bis 1,5 Sekunden und hallen damit deutlich zu stark. Den Unterschied hören Sie im Alltag sofort. Sprache verschwimmt, der Lärmpegel steigt, und Lehrkräfte brauchen mehr Stimmkraft, um verstanden zu werden. Eine ausreichende Menge an Schallabsorptionsflächen ist daher die wichtigste Voraussetzung für gute Sprachverständlichkeit.
Inklusiver Unterricht: Strengere Anforderungen nach A4
Nehmen Schülerinnen und Schüler mit eingeschränktem Hörvermögen an der Sprachkommunikation teil, oder wird in einer Sprache unterrichtet, die nicht als Muttersprache gelernt wurde, sollen niedrigere Nachhallzeiten von bis zu 0,4 Sekunden eingehalten werden. Für einen Klassenraum mit 200 m³ liegt der Sollwert dann bei 0,46 statt 0,57 Sekunden.
Die Norm senkt dafür den Wert der Nutzungsart A3 um bis zu 20 Prozent ab. Bei einem Raum von 150 m³ sind das etwa 0,43 statt 0,53 Sekunden. Beachten Sie: Die Nutzungsart A4 ist auf Räume bis 500 m³ begrenzt. Für inklusive Lerngruppen lohnt es sich, von Beginn an mit dem strengeren Sollwert zu planen. Nachträgliche Korrekturen sind meist aufwendiger als eine von Anfang an passend dimensionierte Lösung.
Berechnung der Soll-Nachhallzeit: So gehen Sie vor
Die Soll-Nachhallzeit lässt sich nicht aus einer festen Tabelle ablesen. Sie wird nach den Gleichungen der Norm aus Raumvolumen und Nutzungsart berechnet. Größere Räume dürfen dabei länger nachhallen als kleine.
Für die Nutzungsart A3 lautet die Formel: Tsoll = 0,32 · lg(V) − 0,17, wobei V das Raumvolumen in Kubikmetern ist. Dazu genügen drei Schritte. Ermitteln Sie zunächst die Nutzungsart. Bestimmen Sie dann das Raumvolumen aus Länge, Breite und Höhe. Setzen Sie es anschließend in die Formel ein.
Das Ergebnis ist der Zielwert, den die Nachhallzeit im besetzten Raum nicht überschreiten soll. Aus ihm folgt, wie viel Schallabsorption der Raum benötigt. Ein Rechenbeispiel zeigt den Ablauf.
Rechenbeispiel für ein Klassenzimmer mit 200 m³
Angenommen, ein Klassenraum misst 9,0 × 7,0 × 3,2 Meter. Das ergibt rund 200 m³. Für den regulären Unterricht gilt die Nutzungsart A3. Der Logarithmus von 200 beträgt etwa 2,301.
Damit rechnen Sie: Tsoll = 0,32 · 2,301 − 0,17 = 0,57 s. Die Nachhallzeit des besetzten Raums soll also nicht über 0,57 Sekunden liegen.
In Fachquellen finden Sie für Räume von etwa 150 bis 220 m³ auch gerundete Sollwerte um 0,55 Sekunden. Einen Widerspruch gibt es hier nicht, die Abweichung entsteht durch Rundung und das jeweilige Volumen. Handelt es sich um einen Raum mit inklusivem Unterricht nach A4, sinkt der Sollwert bei 200 m³ auf 0,46 Sekunden. Dokumentieren Sie bei jeder Planung die Einstufung nach DIN 18041 samt Begründung und die Herleitung des Sollwerts. So bleibt die Entscheidung für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Toleranzbereich und Frequenzbänder
Ein einzelner Wert genügt bei der Nachhallzeit nicht, denn sie hängt von der Frequenz ab. Die Anforderung bezieht sich auf die Oktavbänder von 250 bis 2.000 Hz. Den Verlauf bei 125 und 4.000 Hz sollten Sie zusätzlich beachten, weil auch dort Sprachanteile liegen.
Die zulässige Abweichung vom Sollwert beträgt ±20 Prozent. Erlaubt ist also ein Toleranzband von 80 bis 120 Prozent des Sollwerts. Für das Beispiel mit 0,57 Sekunden heißt das: Die Messwerte in den relevanten Bändern müssen ungefähr zwischen 0,46 und 0,68 Sekunden liegen. Die Nachhallzeit soll dabei möglichst gleichmäßig über das Frequenzspektrum verlaufen.
Liegen Werte außerhalb des Toleranzbereichs, erfüllt das Ergebnis die Anforderungen der DIN nicht. Für den Nachweis müssen alle Bänder im Toleranzband liegen, ein passender Mittelwert reicht nicht aus. Deshalb braucht es eine breitbandig wirksame Absorption.
Grundgeräuschpegel und Sprachverständlichkeit
Die Nachhallzeit ist nur ein Teil der Sprachverständlichkeit. Genauso zählt, wie laut der Raum im Hintergrund ist. Damit Sprache gut verstanden wird, muss der Sprachpegel im Allgemeinen mindestens 10 bis 15 dB(A) über dem Grundgeräuschpegel liegen. Für Unterrichtsräume nennt man als Richtwert einen Störgeräuschpegel von möglichst nur 35 bis 40 dB(A).
Beachten Sie die Einordnung: Die DIN 18041 regelt vor allem den Nachhallzeitverlauf beziehungsweise die erforderliche Schallabsorption. Einen festen dB(A)-Wert für den Grundgeräuschpegel konnten wir in den ausgewerteten Quellen nicht direkt als Festlegung dieser Norm belegen. Andere Regelwerke wie die ASR A3.7 fordern ihn häufig.
Für Ihre Praxis heißt das: Ein hallender Raum treibt den Geräuschpegel nach oben, weil Schüler und Lehrkräfte automatisch lauter sprechen. Die genannten Zielwerte lassen sich in der Regel schon mit einer schallabsorbierenden Decke erreichen. Gute Absorption wirkt damit doppelt, auf den Nachhall und auf den Lärm im Raum.
Nachhallzeit-Messung im Klassenzimmer
Ob ein Klassenzimmer die Anforderungen erfüllt, zeigt nur eine Messung der Nachhallzeit. Dabei wird die Nachhallzeit frequenzabhängig in Oktavbändern erfasst. Für die Messung nach DIN EN ISO 3382-2 ist bei Standard- und Präzisionsverfahren ein Oktavbandbereich von mindestens 125 Hz bis 4.000 Hz angegeben. Er deckt den Hörbereich ab, der für Sprache relevant ist.
Ausgewertet werden die Kenngrößen T20 und T30 in Oktav- oder Terzbändern. Die eigentliche Prüfung gegen den Sollwert erfolgt anschließend im Bereich von 250 bis 2.000 Hz. Das Ergebnis zeigt Ihnen, in welchen Frequenzbereichen der Raum zu stark hallt und wie viel zusätzliche Absorption nötig ist. Damit ist die Messung die Grundlage jeder fundierten Sanierungsplanung.
Messverfahren und Messpositionen
Je nach Genauigkeitsstufe ändert sich vor allem die Zahl der Mikrofon- und Lautsprecherpositionen im Raum. Die ISO 3382-2 kennt drei Verfahren.
Beim Kurzverfahren genügt mindestens eine Senderposition. Der Durchschnitt wird aus den Ergebnissen von mindestens zwei Mikrofonpositionen gebildet, gemessen wird ausschließlich in Oktavbändern. Das Standardverfahren verlangt mindestens zwei Senderpositionen und mindestens sechs unabhängige Sender-Mikrofonkombinationen. Das Präzisionsverfahren braucht ebenfalls mindestens zwei Senderpositionen, aber mindestens zwölf unabhängige Kombinationen.
Für das Klassenzimmer heißt das: Je belastbarer der Nachweis sein soll, desto mehr Messpunkte sind nötig. Die Positionen müssen im Raum verteilt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein sauberer Messbericht enthält den Ist-Zustand je Oktavband, den daraus abgeleiteten Absorptionsbedarf und den Vergleich mit dem Sollwert samt Toleranzband. Schulträger und Planer können die Ergebnisse so direkt für Entscheidungen nutzen.

Wann eine Sanierung des Klassenzimmers sinnvoll ist
Eine Sanierung ist sinnvoll, sobald die gemessene Nachhallzeit den Sollwert samt Toleranzband überschreitet. Dann reicht die Sprachverständlichkeit nicht mehr aus. Unbehandelte Klassenräume liegen typischerweise bei 1,0 bis 1,5 Sekunden und hallen damit deutlich zu stark.
Auch ohne Messung gibt es klare Hinweise. Aufenthaltsräume ohne akustisch wirksame Einbauten erfüllen die Anforderungen der DIN 18041 in der Regel nicht. Fragen Schüler häufig nach, lässt die Konzentration schnell nach oder sind Lehrkräfte am Ende des Tages heiser, lohnt sich der Blick auf die Raumakustik.
Der sinnvolle Weg beginnt mit einer Messung und einer akustischen Berechnung. Daraus ergibt sich, welche Absorptionsfläche der Raum benötigt und wo sie am besten sitzt. Danach wird die Lösung auf den Raum abgestimmt. Bei Akustikwerke begleiten wir Projekte von der Planung bis zur Montage und achten dabei auf die akustische Wirksamkeit ebenso wie auf die Integration in die Architektur des Gebäudes.
Deckenabsorber als Standardlösung
In Klassenzimmern ist die Decke meist die wirksamste Fläche für Absorption. Sie ist weitgehend frei, vom Boden aus nicht im Weg und erreicht den gesamten Raum. Die Zielwerte lassen sich in der Regel schon mit einer schallabsorbierenden Decke erreichen. Dafür eignen sich hochwirksame Breitbandabsorber der Absorptionsklasse A mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von mehr als 0,9. Diese Wirksamkeit ist nötig, weil die DIN 18041 einen konstanten Nachhallzeitverlauf fordert. Der Sollwert darf im Frequenzbereich zwischen 100 und 5.000 Hz nur um maximal 20 Prozent unter- oder überschritten werden.
Akustikwerke fertigt Schallabsorber der Absorberklasse A in der eigenen Manufaktur in Köln. Als absorbierender Kern dient Naturholzfaser-Dämmung, ein nachwachsender Rohstoff. Die Absorber werden projektspezifisch dimensioniert und in Format, Oberfläche und Stoff auf den Raum abgestimmt. So entsteht eine Deckenlösung, die akustisch wirkt und sich zugleich harmonisch in den Klassenraum einfügt. Eine mögliche Ausführung sind beispielsweise Akustiksegel.
Wandabsorber als sinnvolle Ergänzung
Nicht immer genügt die Decke allein. Leuchten, Technik oder Installationen können die verfügbare Deckenfläche einschränken. Auch bei besonders strengen Sollwerten, etwa nach A4, kann zusätzliche Absorptionsfläche nötig werden. In solchen Fällen sind Wandabsorber eine sinnvolle Ergänzung.
Wandabsorber bringen Absorption an einer zweiten Raumebene ein und helfen, dass alle relevanten Frequenzbänder im Toleranzband liegen. Das ist am Ende entscheidend: Der Nachweis gelingt nur, wenn alle Bänder passen.
Wandabsorber lassen sich außerdem gestalterisch einsetzen. Als Akustikbilder, Paneele oder Wandflächen in abgestimmten Stoffen werden sie zu einem Teil der Raumgestaltung. Wir planen sie individuell für das jeweilige Projekt, mit hochwertigen Materialien, präziser Verarbeitung und Naturholzfaser-Kern. Menge und Platzierung ergeben sich aus der akustischen Berechnung. Am Ende steht ein Raum, in dem Sprache klar ankommt und der Lernalltag ruhiger verläuft.
Kostenlose Erstberatung: Braucht Ihre Schule eine Nachhallzeit-Messung?
Ob Ihre Schule eine Nachhallzeit-Messung braucht, lässt sich oft schon im ersten Gespräch einschätzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welcher Sollwert für Ihre Klassenzimmer gilt, oder wenn Lehrkräfte und Schüler über Lärm und schlechte Verständlichkeit klagen.
Akustikwerke ist Ingenieurbüro und Manufaktur zugleich. Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Einstufung nach DIN 18041, erläutern die Berechnung des Sollwerts und zeigen, ob eine Messung sinnvoll ist.
Entscheiden Sie sich für eine Sanierung, begleiten wir Sie weiter. Dazu gehören die akustische Berechnung, die fachgerechte Dimensionierung und die Fertigung maßgeschneiderter Deckenabsorber und Wandabsorber in unserer Kölner Manufaktur. Auch bei der Montage sind wir dabei. Einen Überblick über Beratung, Messung, Berechnung, Fertigung und Montage finden Sie unter unseren Leistungen.
So erhalten Sie aus einer Hand eine Lösung, die akustisch wirkt, langlebig ist und zur Architektur Ihres Schulgebäudes passt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich und sachlich, ohne Verpflichtung zu einem bestimmten Vorgehen. Beispiele bereits umgesetzter Akustiklösungen finden Sie in unseren Referenzprojekten.
Zusammenfassung: Nach DIN 18041 braucht ein Klassenzimmer für regulären Unterricht (A3) etwa 0,5 bis 0,6 Sekunden Nachhallzeit, bei inklusivem Unterricht (A4) weniger. Eine Messung belegt den Ist-Zustand, Deckenabsorber beheben Mängel meist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Nachhallzeit verlangt die DIN 18041 für ein typisches Klassenzimmer?
Für typische Klassenräume bis etwa 250 m³ nennt die DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ Nachhallzeiten von 0,5 bis 0,6 Sekunden. Bei 200 m³ liegt der Sollwert bei 0,57 Sekunden, bei 250 m³ bei etwa 0,60 Sekunden. Unbehandelte Klassenräume liegen typischerweise bei 1,0 bis 1,5 Sekunden.
Zu welcher Raumgruppe und Nutzungsart gehört ein reguläres Klassenzimmer nach DIN 18041?
Ein reguläres Klassenzimmer gehört zur Raumgruppe A und dort zur Nutzungsart A3 (Unterricht/Kommunikation). Die Norm kennt zwei Raumgruppen mit insgesamt zehn Nutzungsarten. Raumgruppe A umfasst fünf davon: A1 Musik, A2 Sprache/Vortrag, A3 Unterricht/Kommunikation, A4 Unterricht/Kommunikation inklusiv und A5 Sport.
Wie berechne ich die Soll-Nachhallzeit für ein Klassenzimmer mit 200 m³?
Für die Nutzungsart A3 verwenden Sie die Formel Tsoll = 0,32 · lg(V) − 0,17, wobei V das Raumvolumen in Kubikmetern ist. Für 200 m³ beträgt der Logarithmus etwa 2,301. Daraus ergibt sich Tsoll = 0,32 · 2,301 − 0,17 = 0,57 s. Das Beispiel geht von einem Raum mit 9,0 × 7,0 × 3,2 Metern aus, also rund 200 m³.
Welche strengeren Anforderungen gelten nach A4 für den inklusiven Unterricht?
Für den inklusiven Unterricht (A4) gelten niedrigere Nachhallzeiten von bis zu 0,4 Sekunden. Die Norm senkt den Wert der Nutzungsart A3 dafür um bis zu 20 Prozent ab. Bei einem Klassenraum mit 200 m³ liegt der Sollwert dann bei 0,46 statt 0,57 Sekunden. Bei 150 m³ sind es etwa 0,43 statt 0,53 Sekunden.
Welche Abweichung vom Sollwert der Nachhallzeit ist nach DIN 18041 zulässig?
Die zulässige Abweichung vom Sollwert beträgt ±20 Prozent. Das entspricht einem Toleranzband von 80 bis 120 Prozent des Sollwerts. Bei einem Sollwert von 0,57 Sekunden liegt es zwischen 0,46 und 0,68 Sekunden. Beachten Sie zusätzlich den Verlauf bei 125 und 4.000 Hz.
Ist die DIN 18041 im Klassenzimmer verbindlich?
Die Technische Regel ASR A3.7 „Lärm“ übernimmt für Bildungsstätten die Berechnungsformel der DIN 18041 und fordert deren Einhaltung. Für Kindertageseinrichtungen verlangt zusätzlich die DGUV Vorschrift 82 bau- und raumakustische Maßnahmen. Die Norm wird also über diese Regelwerke relevant.
Wie wird die Nachhallzeit im Klassenzimmer nach DIN EN ISO 3382-2 gemessen?
Die ISO 3382-2 kennt drei Verfahren. Das Kurzverfahren braucht mindestens eine Senderposition und mindestens zwei Mikrofonpositionen. Das Standardverfahren verlangt mindestens zwei Senderpositionen und mindestens sechs unabhängige Sender-Mikrofonkombinationen. Das Präzisionsverfahren braucht ebenfalls mindestens zwei Senderpositionen, aber mindestens zwölf unabhängige Kombinationen. Ausgewertet werden die Kenngrößen T20 und T30 in Oktav- oder Terzbändern, mindestens im Oktavbandbereich von 125 Hz bis 4.000 Hz.
Welche Grundgeräuschpegel sollten im Klassenzimmer für eine gute Sprachverständlichkeit nicht überschritten werden?
Für eine gute Sprachverständlichkeit sollte der Störgeräuschpegel möglichst nur 35 bis 40 dB(A) betragen. Der Sprachpegel sollte im Allgemeinen mindestens 10 bis 15 dB(A) über dem Grundgeräuschpegel liegen.
Welche Rolle spielen Deckenabsorber und Wandabsorber von Akustikwerke bei der Sanierung eines Klassenzimmers?
Deckenabsorber sind die Standardlösung. Es handelt sich um Breitbandabsorber der Absorptionsklasse A mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von mehr als 0,9. Akustikwerke fertigt sie in der eigenen Manufaktur in Köln, als absorbierender Kern dient Naturholzfaser-Dämmung. Wandabsorber sind eine sinnvolle Ergänzung, etwa als Akustikbilder, Paneele oder Wandflächen in abgestimmten Stoffen, ebenfalls mit Naturholzfaser-Kern. Akustikwerke begleitet Projekte von der Planung bis zur Montage.
Was beinhaltet die kostenlose Erstberatung von Akustikwerke zur Nachhallzeit-Messung an Schulen?
Akustikwerke ist Ingenieurbüro und Manufaktur zugleich und berät Sie persönlich und sachlich, ohne Verpflichtung zu einem bestimmten Vorgehen. Dabei klären Sie, ob Ihre Schule eine Nachhallzeit-Messung braucht. Weitere Details zum Ablauf nennt die Seite nicht.
